Die Heizlastberechung dient zur Ermittlung der zur Aufrechterhaltung der Norminnentemperatur erforderlichen Energiezufuhr. Die Ermittlung der Heizlast erfolgt normgemäß nach EN 12831 mit nationalen Anhang für Österreich (H7500). In fernwärmeversorgten Objekten in Wien erfolgt die Berechung zusätzlich nach den technischen Richtlinien der Fernwärme Wien.
Der Heizwärmebedarf gibt an, wie viel Energie ein Gebäude durchschnittlich braucht, um im Winter warm zu bleiben – bezogen auf die gesamte Fläche. Diese Zahl steht im Energieausweis und eignet sich gut zum Vergleich verschiedener Gebäude.
Beispiel: 70Watt/m² Bruttogeschossfläche für das ganze Haus
Die Heizlast sagt aus, wie viel Wärme jeder einzelne Raum braucht, um bei sehr kalten Außentemperaturen angenehm warm zu bleiben. Sie hängt davon ab, wie warm ein Raum sein soll und wie viel Wärme dort verloren geht.
Beispiel: Badezimmer 80 Watt/m² ODER Abstellraum30 Watt/m²
Heizwärmebedarfsberechnung und Heizlastberechnung scheinen sehr ähnlich zu sein, tatsächlich handelt es ich dabei um zwei verschiedene technische Begriffe:
Der Heizwärmebedarf im Energieausweis wird in Watt/m² Bruttogeschossfläche angegeben und beschreibt den Energiebedarf des Gebäudes pro Quadratmeter im Mittel. Diese Darstellung birgt aber das Problem , dass z.B. innen liegende Nebenräume und außenluftexponierte Wohnräume gleich temperiert angegeben werden. Für die Auslegung von Heizflächen bzw. Heizkörpern ist diese Darstellung jedoch nicht ausreichend und zielführend, weil Aufenthaltsräume ungleich mehr beheizt werden müssen, um ein behagliches Raumklima zu erhalten. Außerdem möchte man in Wohnräumen eine Mindesttemperatur von z.B. 22 Grad Celsius sicherstellen, während für Abstellräume beispielsweise 18 Grad Celsius ausreichend sind. Für das WC ist ebenso eine niedrigere Temperatur ausreichend, wogegen das Badezimmer stärker beheizt werden muss, und somit eine viel höhere Heizlast aufweist.
Deutlich wird der Unterschied zwischen Heizwärmebedarf und Heizlast vor allem dadurch, dass die Heizlast eines Abstellraumes beispielsweise 30 Watt/m² beträgt, wogegen das angrenzende Badezimmer eine Heizlast von z.B. 80 W/m² aufweist. Zur Erinnerung: Im Energieausweis ist der Heizwärmebedarf pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche – für das gesamte Gebäude gleich – angegeben. Im Energieausweis mach diese gemittelte Angabe aber durchaus Sinn, weil durch diese Ein-Zahl-Angabe ein einfacher Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden möglich ist.
In der Heizlastberechnung wird also jeder Raum separat berechnet, unter Rücksichtnahme auf die gewünschte Rauminnentemperatur. Außerdem ist für die Heizkörperauslegung – und folglich auch Heizkesseldimensionierung – der ungünstigste Fall, sprich die kälteste zu erwartende Außentemperatur (Normaußentemperatur) maßgebend. Daher muss zur exakten Heizungsdimensionierung eine Heizlastberechnung durchgeführt werden, der Energieausweis ist dazu nicht geeignet.
Die Anforderungen an den Wärmeschutz (U-Wert) werden prinzipiell im Energieausweis berechnet allerdings sind darin nur jene wärmeübertragenden Bauteile erfasst die für den Energieausweis relevant sind. Die Eignung von Kelleraussenwänden, erdberührte Fussböden im Keller, etc. müssen daher zusätzlich nachgewiesen werden um der jeweiligen Bauordnung zu entsprechen.
Dabei wird rechnerisch nachgewiesen, dass die Erwärmung durch Sonneneinstrahlung im Sommer erträglich bleibt und es nicht zu unangenehmer Hitzeentwicklung im Gebäude kommt. Dieser Nachweis erfolgt raumweise und enthält Angaben bezüglich erforderlicher Verschattung, Speichermassen oder sonstiger Möglichkeiten zur Erreichung der Anforderung.
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