Schallschutzberechnung
Alle erforderlichen Schallschutzberechnungen für die Einreichung bei der Behörde. Neben den Wärmeschutzberechnungen und Energieausweis wird bei der Einreichung auch der Nachweis des ausreichenden Schallschutzes verlangt.
Dazu gehören:
- Trittschallschutz
- Luftschallschutz
- Schallschutz gegen benachbarte Räume und Wohneinheiten
Methoden des Lärmschutzes
Man kann zwischen aktiven und passiven Lärmschutz unterscheiden:
- Aktiver Lärmschutz:
Er umfasst Maßnahmen an der Schallquelle, also z. B. Schwingungsisolierung, Nutzung von leiseren Autos, geräuschärmeren Rasenmähern und Leisehäckslern, Dämmung von Industrieanlagen, Flugverbote, Errichtung von Lärmschutzwänden
und -wällen.
- Passiver Lärmschutz:
Er umfasst Maßnahmen am Immisionswert, also z. B. die Verwendung von Lärmschutzverglasung bei Fenstern.
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