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Energieausweis und Sanierungskonzept

Der Energieausweis ist mit dem Typenschein Ihres Autos vergleichbar - er gibt Auskunft über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes.


Gebäudethermografie Prinzipielles zum Energieausweis:
Der Energieausweis dient Bauherren, Mietern, Käufern, Eigentümern, Planern und ...
  • ermöglicht einen objektiven Vergleich von Gebäuden hinsichtlich des Energiebedarfs
  • zeigt Einsparpotentiale auf und gibt Auskunft über den Stand der Technik der Immobilie
  • hat in den Bundesländern großen Einfluss auf die Höhe der Eigenheimförderung
  • ermöglicht eine Nachweisrechnung der Heizkosten
  • dient als Nachweis des Wärmeschutzes
  • schafft Transparenz auf dem Immobilienmarkt
  • ist bei Baueinreichungen zwingend erforderlich


Was ist eigentlich ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Gebäudes hinsichtlich Energieeffizienz sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Der wichtigste Kennwert ist die sogenannte Energiekennzahl (=der spezifische Heizwärmebedarf).


Die Energiekennzahl lässt sich folgendermaßen erklären:

Die Energiebilanz eins Hauses setzt sich aus Energieverlusten (blaue Pfeile) und Energiegewinnen (rote Pfeile) zusammen.


Energiebilanz eines Hauses - Energieausweis


Zusammensetzung der Energieverluste:

  • Lüftungswärmeverlust, das ist jene Energie die zum Erwärmen der Frischluft benötigt wird.
  • Transmissionswärmeverlust, das ist jene Energie die durch die Bauteile verloren geht. Je niedriger die U-Werte der Bauteile, desto geringer die Transmissionswärmeverluste.

Zusammensetzung der Energiegewinne:

  • Passive Solargewinne, das ist Energie die durch direkte Sonneneinstrahlung gewonnen wird.
  • Interne Gewinne durch Abwärme von Geräten, Menschen im Gebäude.

Der Heizwärmebedarf/m² Bruttogeschossfläche (= Energiekennzahl) ist jene Nutzenergie, die im Laufe der Heizsaison dem Haus durch Heizung zugeführt werden muss, um es auf eine Rauminnentemperatur von 20 Grad Celsius zu halten.



Wer benötigt einen Energieausweis?

Felix Steinlechner Gemäß der umzusetzenden EU-Richtlinie benötigt man bei allen neuen Gebäuden einen Energieausweis bereits beim behördlichen Bauverfahren. Auch bei umfassender Sanierung, bei Zu- und auch bei Umbauten ist ein Energieausweis nötig. Seit 2009 ist ein Energieausweis ebenfalls bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen. Verantwortlich für das Vorliegen ist der Bauherr, der Vermieter bzw. der Verkäufer des Objekts.

Der Energieausweis gilt, wenn keine baulichen Maßnahmen vorgenommen werden, zehn Jahre. Die Erstellung erfolgt mittels validierten Programmen durch befugte Unternehmen.



Erklärung der wichtigsten Begriffe im Energieausweis

Energieausweise enthalten viele fachspezifische Ausdrücke, die genaue Bedeutung und Definition der wichtigsten Begriffe wird hier etwas näher erklärt.

  • Spezfischer Heizwärmebedarf HWB (Energiekennzahl):
    Der spezifische Heizwärmebedarf (die eigentliche Energiekennzahl) ist der gebräuchlichste Vergleichswert, um die thermische Qualität der Gebäudehülle zu beschreiben. Diese Energiekennzahl wird in kWh/m².a angegeben (sprich: Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr). Sie sagt aus, wieviel Energie ein Gebäude pro Quadratmeter Fläche im Jahr für die Raumwärme benötigen würde, wenn es am Referenzstandort stehen würde (also auf Basis eines Referenzklimas, nicht am tatsächlichen Standort). Damit ist dieser Wert zum Vergleich der thermischen Qualität von Häusern sehr gut geeignet. Um den Kennwert auf einen Blick abschätzen zu können wird er neben die farbige Skala in der entsprechende Kategorie gedruckt.

  • Spezifischer Heizwärmebedarf HWB (standortbezogen):
    Dieser Heizwärmebedarf beschreibt den zu erwartenden Energieverbrauch eines Gebäudes. Je nach Benutzerverhalten (energiesparendes Verhalten) kann der tatsächliche Verbrauch abweichen. Bei Neubauten ist im ersten Jahr der Verbrauch oft deutlich erhöht, weil Bauteile noch austrockenen müssen.

  • Warmwasserwärmebedarf WWWB, Heiztechnikenergiebedarf HTEB:
    Der Energiebedarf für die Warmwasserbereitstellung und der Energiebedarf für die Verluste der Heizungsanlage (bei Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Abgabe).

  • Charakteristische Länge (lc):
    Ist ein Maß für das Geometrieverhältnis eines Gebäudes.
    lc = beheiztes Bruttovolumen / Fläche der thermischen Hülle (Oberfläche)

  • Endenergiebedarf:
    Die notwendige von außen zugeführte Energiemenge für Raumwärme und Warmwasser (zB. der Strom für die Wärmepumpe oder der Energieinhalt der gelieferten Pellets). Mit dieser wird also nicht nur der Bedarf für Heizung und Warmwasser gedeckt, sondern auch alle Verluste, die dabei entstehen.

  • Brutto-Grundfläche:
    Wird auch als Bruttogeschoßfläche oder Bruttogrundrissfläche bezeichnet. Die Bruttogrundfläche ist die Summe aller Flächen inklusive der Wände (ohne Wände wäre es die Nettogeschoßfläche). Auf diesen Wert wird der jährliche Energiebedarf bezogen.

  • Klimaregion:
    In der Realität wird das Haus einen anderen Energiebedarf haben als am Referenzstandort. Aus diesem Grund wird das Standortklima mittels der Klimaregionen berücksichtigt.

  • Klimadaten:
    Die Klimadaten beschreiben die langjährigen Durchschnittswerte am Gebäudestandort. Die Heiztage beschreiben die Anzahl der Tage, an denen in durchschnittlichen Häusern geheizt werden muss. Die Heizgradtage beschreiben dazu noch, wieviel Temperaturunterschied an den Heiztagen zwischen Normaußentemperatur und Innentemperatur besteht. Die Normaußentemperatur ist das tiefste Zweitagesmittel, das in 20 Jahren 10mal erreicht wird. Die Globalstrahlung ist jene Energie, die von der Sonne auf einen m² ebener Fläche während einer Heizperiode geliefert wird.


Im Energieausweis werden viele Abkürzungen verwendet

Nachfolgend die Erklärung der wichtigsten Begriffe:

Abkürzung Bedeutung Einheit
HWB jährlicher Heizwärmebedarf pro m² konditionierter Brutto-
Grundfläche (spezifisch) und je Zone (zonenbezogen)
kWh/m²a bzw. kWh/a
WWWB jährlicher Warmwasserwärmebedarf pro m² konditionierter
Brutto-Grundfläche (spezifisch) und je Zone (zonenbezogen)
kWh/m²a bzw. kWh/a
HTEB-RH jährlicher Heiztechnikenergiebedarf für Raumheizung pro m²
konditionierter Brutto-Grundfläche (spezifisch) und je Zone
(zonenbezogen)
kWh/m²a bzw. kWh/a
HTEB-WW jährlicher Heiztechnikenergiebedarf für Warmwasser pro m²
konditionierter Brutto-Grundfläche (spezifisch) und je Zone
(zonenbezogen)
kWh/m²a bzw. kWh/a
HTEB jährlicher Heiztechnikenergiebedarf pro m² konditionierter
Brutto-Grundfläche (spezifisch) und je Zone (zonenbezogen)
kWh/m²a bzw. kWh/a
HEB jährlicher Heizenergiebedarf für Wohngebäude pro m² konditionierter Brutto-Grundfläche (spezifisch) und je Zone (zonenbezogen) kWh/m²a bzw. kWh/a
EEB jährlicher Endenergiebedarf pro m² konditionierter Brutto-
Grundfläche (spezifisch) und je Zone (zonenbezogen)
kWh/m²a bzw. kWh/a
PEB jährlicher Primärenergiebedarf pro m² konditionierter Brutto-
Grundfläche (spezifisch) und je Zone (zonenbezogen)
kWh/m²a bzw. kWh/a
CO2 jährliche CO2-Emissionen pro m² konditionierter Brutto-
Grundfläche (spezifisch) und je Zone (zonenbezogen)
kgCO2/m²a bzw.
kgCO2/a


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