Sanierungsscheck - Energieausweis - Bundesförderung

Die Neuauflage der "Sanierungsscheck"-Aktion von 2009 wurde Anfang Febraur 2011 von den zuständigen Ministern in die Wege geleitet. Die insgesamt 400 Millionen Euro schwere Förderaktion gilt für die Jahre 2011 bis 2014.
Die Aktion SanierungsScheck 2011 wird in Österreich mit Anfang März 2011 starten. Im Mittelpunkt dieser Aktion steht die thermische Sanierung von Häusern und Wohnungen.
Höhe der Förderung:
Insgesamt werden 20 Prozent bzw. bis zu 5.000 Euro der Gesamtkosten einer Sanierung gefördert. Bei Erneuerung des Heizungssystems bis 1.500 Euro zusätzlich.
Was wird gefördert:
Im wesentlichen wurde der "Sanierungsscheck" gleich wie im Jahr 2009 gestaltet, dennoch gibt es einige wesentliche Neuerungen. Die beiden wichtigsten betreffen die thermische Sanierung im mehrgeschossigen Wohnbau und die Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen auf erneuerbare Energieträger.
Neu 2011: Nun kann auch im mehrgeschossigen Wohnbau die thermische Sanierung des gesamten Gebäudes gefördert werden, sobald ein einstimmiger Beschluss der Eigentümergemeinschaft vorliegt.
Neu 2011: Für viele Privathaushalte wahrscheinlich wesentlich wichtiger ist allerdings die zweite Neuerung, nämlich die zusätzliche Förderung des Umstiegs bzw. der verstärkten Einbeziehung von erneuerbaren Energieträgern - sprich Solar, Holz/Pellets und Wärmepumpe - in das Wärmeerzeugungssystem des Haushaltes. Denn dafür gibt es bis zu 1.500 Euro Förderung zusätzlich zu der Maximal- Förderhöhe im Rahmen des Sanierungsschecks, insgesamt also 6.500 Euro (2009 wurden solche Maßnahmen noch in die maximale Förderhöhe des "Sanierungsschecks" von 5.000 Euro miteingerechnet).
Zuteilung der Gelder:
Die Zuteilung der Gelder erfolgt nach Einlangen der Anträge. Daher gilt: Wer schnell ist, hat höhere Chancen auf eine Förderzusage. Im Gegensatz zum Sanierungsscheck 2009 besteht aber der Vorteil, dass die Förderhöhe 2011 mit 100 Millionen Euro festgesetzt wurde, also dopelt so viel wie 2009. Sehr positiv ist, dass diese Förderung zusätzlich zu den jeweiligen Landesförderungen ausbezahlt wird.
Antragstellung:
Die Antragstellung für den Sanierungsscheck erfolgt über die Bausparkassen.
Der Förderantrag muss vor (!) Baubeginn bzw. Liefertermin eingereicht werden.
Am 1. März fällt der Startschuss für die Einreichung von Förderungsanträgen. Die Verbesserung der Energieeffizienz muss mittels des Energieausweises nachgewiesen werden.
Wichtig:
Die Erstellung eines Energieausweises ist Grundvorraussetzung
des Förderungsantrages.
Der Weg zur Förderung:
- Erstellung eines Energieausweis für das bestehende Gebäude
- Darauf aufbauend wird, unter Berücksichtigung der geplanten Sanierungsmaßnahmen ein Energieausweis für den
sanierten Zustand errechnet. Die Höhe des Energieeinsparungspotentials ist ausschlaggebend für die zu erwartende Förderung
- Einholung von Angeboten
- Einreichung der Förderformulare bei den Bausparkassen - in der Regel erledigt das Ihr Bankbetreuer Ihrer Hausbank.
- Bausparkassen führen eine Vorprüfung der Anträge durch. (Vollständigkeit der Unterlagen und Erfüllung der Kriterien)
- Prüfung und Freigabe
!!! Wichtig !!! Erst danach mit den Sanierungsmaßnahmen beginnen, Maßnahmen die vor der Freigabe getätigt werden, werden nicht gefördert.
- Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen
- Einreichung der bezahlten Rechnungen inkl. Ausführungsbestätigung des Energieausweisausstellers bei der Bausparkasse.
- Endprüfung und Auszahlung der Förderung
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