Energieausweis zur Einreichung von Neubauten
Der Energieausweis ist bei Einreichungen von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschrieben und dient als Grundlage für viele Förderungen.

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Wann benötigt Sie einen Energieausweis?
- bei Neubauten die ständig beheizt oder gekühlt werden
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Erforderliche Angaben zur Erstellung eines Energieausweises
Normalerweise sind in einem vollständigen Einreichplan, mit Ausnahme der Heizungsspezifikationen, alle erforderlichen Angaben (siehe nachfolgende Auflistung)
für die Energieausweiserstellung enthalten.
- Standortadresse des Gebäudes
- Name und genaue Anschrift des/der Eigentümers/in oder Bauwerbers
- Baujahr des Gebäudes (Jahr der Fertigstellung)
- Grundstücknummer, Einlagezahl, Katastralgemeinde, KG Nummer
- Bauphysikalische Angaben (U-Werte)
- Art der Fenster und Türen (Material und U-Werte)
- Art und Funktionsweise der Heizungsanlage
- Baujahr, Leistung und Standort des Heizkessels
- Größe des Speichers
- Art der Wärmeübertragung in den Räumen (Radiatoren, Fussbodenheizung…)
- Art der Regelung (handbetätigte Ventile, Thermostatventile, elektronische
Regelung…)
- Gibt es eine Solaranlage, Wärmepumpe, Zusatzofen…
- Art und Wirkungsweise der Warmwasserbereitung
- Gibt es einen Wärmespeicher, wenn ja, Baujahr und Standort (unbeheizter oder
beheizter Gebäudebereich)
- Größe des Speichers
- Gibt es eine Zirkulationsleitung
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