Energieausweise, die für bereits bestehende Gebäude erstellt werden, bezeichnen wir als Bestandsenergieausweise.
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Wann benötigt Sie einen Bestandsenergieausweis?
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Immobilie verkaufen oder vermieten
Bei Verkauf oder Vermietung muss laut Energieausweisvorlagegesetz dem Käufer oder Mieter einer Immobilie bei Vertragsabschluss ein max. 10 Jahre alter Energieausweis ausgehändigt werden.
Bei Mehrfamilienwohnhäusern sind einige Punkte zu berücksichtigen:
Hinweis: Besonders bei älteren, schlecht gedämmten Gebäuden ist es so, dass über die Kellerdecke und die oberste Geschossdecke bzw. das Dach sehr viel Energie verloren geht. Dachgeschosswohnungen und Erdgeschosswohnungen verbrauchen daher verhältnismäßig mehr, dazwischenliegende Wohnungen entsprechend weniger Energie, was in einem Energieausweis, der für das gesamte Gebäude erstellt ist aber nicht berücksichtigt wird, obwohl diese Abweichungen beträchtlich sein können.
Beispiel:
Gründerzeithaus, Baujahr um 1900, bestehend aus Vollziegeln mit massiven Zwischenwänden und einem Dachgeschoss-Ausbau in Leichtbauweise. Im Erdgeschoss befindet sich eine Gaststätte, die darüberliegenden Geschosse werden zu Wohnzwecken genutzt.
Es müssen drei unterschiedliche Energieausweise erstellt werden.
- Gaststätte im Erdgeschoss. Energieausweis für Nicht-Wohngebäude
- Wohnungen Obergeschosse: Energieausweis für Wohngebäude in sehr schwerer Bauweise
- Wohnungen Dachgeschossausbau: Energieausweis für Wohngebäude in leichter Bauweise
Als Grundlage für Sanierungen
Für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes muss zuerst ein Bestandsenergieausweis berechnet werden, der den Ist-Zustand eines sanierungsbedürftigen Gebäudes darstellt. Darauf aufbauend wird ein Sanierungskonzept erstellt.
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