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Energieausweis für bestehende Gebäude

Energieausweise, die für bereits bestehende Gebäude erstellt werden, bezeichnen wir als Bestandsenergieausweise.

Gebäudethermografie
Wann benötigt Sie einen Bestandsenergieausweis?
  • Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten
  • Als Grundlage für Sanierungen
  • Wenn Sie über den Stand der Technik und die  Energieeffizienz Ihres Gebäudes informiert sein möchten
  • Wenn Sie mögliche Einsparpotentiale erkennen und ausnutzen möchten


Immobilie verkaufen oder vermieten

Bei Verkauf oder Vermietung muss laut Energieausweisvorlagegesetz dem Käufer oder Mieter einer Immobilie bei Vertragsabschluss ein max. 10 Jahre alter Energieausweis ausgehändigt werden.

Bei Mehrfamilienwohnhäusern sind einige Punkte zu berücksichtigen:

  • Es kann entweder ein Energieausweis für das gesamte Gebäude vorgelegt werden oder auch für die einzelne, betreffende Wohneinheit.
  • Für baugleiche Wohnungen unter gleichen Umgebungsbedingungen kann derselbe Energieausweis verwendet werden. Prinzipiell sind Energieausweise, die eine einzelne Wohneinheit betreffen natürlich genauer.
  • Zonierungskriterien: Besteht ein Gebäude aus Wohnungen und Geschäftslokalen handelt es sich um unterschiedliche Nutzung. Es muss für jede Nutzungsart ein separater Energieausweis erstellt werden. Der Energieausweis für andere Nutzung als für Wohnzwecke (Nicht-Wohngebäude) enthält zusätzlich Angaben über den Energiebedarf für Beleuchtung und  Kühlung.
  • Unterschiedliche Bauweise: Es wird unterschieden zwischen sehr schwerer, schwerer und leichter Bauweise. Entsprechend der Bauweise müssen auch hier unterschiedliche Energieausweise erstellt werden.

Hinweis: Besonders bei älteren, schlecht gedämmten Gebäuden ist es so, dass über die Kellerdecke und die oberste Geschossdecke bzw. das Dach sehr viel Energie verloren geht. Dachgeschosswohnungen und Erdgeschosswohnungen verbrauchen daher verhältnismäßig mehr, dazwischenliegende Wohnungen entsprechend weniger Energie, was in einem Energieausweis, der für das gesamte Gebäude erstellt ist aber nicht berücksichtigt wird, obwohl diese Abweichungen beträchtlich sein können.

Beispiel:
Gründerzeithaus, Baujahr um 1900,  bestehend aus Vollziegeln mit massiven Zwischenwänden und einem Dachgeschoss-Ausbau in Leichtbauweise. Im Erdgeschoss befindet sich eine Gaststätte, die darüberliegenden Geschosse werden zu Wohnzwecken genutzt.
Es müssen drei unterschiedliche Energieausweise erstellt werden.

  1. Gaststätte im Erdgeschoss. Energieausweis für Nicht-Wohngebäude
  2. Wohnungen Obergeschosse: Energieausweis für Wohngebäude in sehr schwerer Bauweise
  3. Wohnungen Dachgeschossausbau: Energieausweis für Wohngebäude in leichter Bauweise


Als Grundlage für Sanierungen

Für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes muss zuerst ein Bestandsenergieausweis berechnet werden, der den Ist-Zustand eines sanierungsbedürftigen Gebäudes darstellt. Darauf aufbauend wird ein Sanierungskonzept erstellt.


Für persönliche Auskünfte erreichen Sie uns unter
der Telefonnummer +43 (1) 889 0 667 oder per E-Mail unter office@filos.at



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